Der Zensus wird anonymisiert abgefragt, steht auf dem Anschreiben.
Wenn man das Formular nicht pünktlich zurückschickt oder per Internet das Formular ausgefüllt hat, bekommt man ein zweites Mal Post, mit dem Hinweis, dass man bis zum Tag x verpflichtet sei, das auszufüllen.
Dann hoffen wir mal, dass die Programme die Datensätze der Erhebung und die Adressen nicht in der selben Datenbank haben.