Tom Stein schrieb:
>> DU hast Dir das so ausgesucht denn DU bestimmst wieviel Geld für
>> wieviel Service DU zahlst.
> Nun ja, ich darf mich auf geltende Gesetze verlassen, und der
> Verkäufer muss geltende Gesetze einhalten - ob ihm das gefällt oder
> nicht. Einige Gesetze können nicht per Vertrag ausgeschlossen werden.
Das geltende Gesetz sagt dass der Vertrag das weitere regelt.
>>> - darf er kein Geld für die Aufnahme oder Beseitigung der Störung
>>> verlangen
Träum süß.
> > Tut er ja auch nicht. Du kannst bei ihm vorbei gehen oder ihm die
> > Störung per Post melden. Du kannst die Störung vermutlich sogar per
> > Email oder Webformular melden.
> "Vermutlich" ist jetzt aber sehr fundiert. Bei einigen Firmen geht
> eben das nicht.
Und nun bitte Butter bei die Fische. Bei WELCHEN Firmen geht das
nicht?
>> DU hast Dir das so ausgesucht denn DU bestimmst wieviel Geld für
>> wieviel Service DU zahlst.
> Nun ja, ich darf mich auf geltende Gesetze verlassen, und der
> Verkäufer muss geltende Gesetze einhalten - ob ihm das gefällt oder
> nicht. Einige Gesetze können nicht per Vertrag ausgeschlossen werden.
Das geltende Gesetz sagt dass der Vertrag das weitere regelt.
>>> - darf er kein Geld für die Aufnahme oder Beseitigung der Störung
>>> verlangen
Träum süß.
> > Tut er ja auch nicht. Du kannst bei ihm vorbei gehen oder ihm die
> > Störung per Post melden. Du kannst die Störung vermutlich sogar per
> > Email oder Webformular melden.
> "Vermutlich" ist jetzt aber sehr fundiert. Bei einigen Firmen geht
> eben das nicht.
Und nun bitte Butter bei die Fische. Bei WELCHEN Firmen geht das
nicht?