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  • Ralf Fontana

mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2000

Nenn mal Roß und Reiter

Tom Stein schrieb:

>> DU hast Dir das so ausgesucht denn DU bestimmst wieviel Geld für
>> wieviel Service DU zahlst.

> Nun ja, ich darf mich auf geltende Gesetze verlassen, und der
> Verkäufer muss geltende Gesetze einhalten - ob ihm das gefällt oder
> nicht. Einige Gesetze können nicht per Vertrag ausgeschlossen werden.

Das geltende Gesetz sagt dass der Vertrag das weitere regelt.

>>> - darf er kein Geld für die Aufnahme oder Beseitigung der Störung
>>> verlangen

Träum süß.

> > Tut er ja auch nicht. Du kannst bei ihm vorbei gehen oder ihm die
> > Störung per Post melden. Du kannst die Störung vermutlich sogar per
> > Email oder Webformular melden.

> "Vermutlich" ist jetzt aber sehr fundiert. Bei einigen Firmen geht
> eben das nicht.

Und nun bitte Butter bei die Fische. Bei WELCHEN Firmen geht das
nicht?

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