Christian Stieber (stieber.c@web.de) schrieb am 28. Dezember 2001 19:24
> Aus dem Artikel:
> "Überprüfen lässt sich damit zunächst nur, ob sich ein Verbrecher
> tatsächlich an einem vermuteten Standort befindet."
>
> Offenbar hat der gute Mann --- obwohl er von sich behauptet etwas
> mit Sicherheit zu tun haben (was auch immer "Sicherheitsmanagement"
> sein soll) --- nicht wirklich viel Ahnung, oder er arbeitet
> schlampig: nicht der Standort eines Verbrechers läßt sich
> feststellen sondern lediglich der Standort des Handies.
>
> Ob sich wirklich der Standort oder vielleicht nur die
> Mobilfunkzelle feststellen läßt kann ich allerdings
> nicht beurteilen. Für eine Positionsbestimmung braucht
> es IMHO mindestens zwei Peilungen.
>
> Christian
Nein, nein nicht "der Standort des Handies", sondern maximal der
Standort der - Antenne!!
mfg belef
> Aus dem Artikel:
> "Überprüfen lässt sich damit zunächst nur, ob sich ein Verbrecher
> tatsächlich an einem vermuteten Standort befindet."
>
> Offenbar hat der gute Mann --- obwohl er von sich behauptet etwas
> mit Sicherheit zu tun haben (was auch immer "Sicherheitsmanagement"
> sein soll) --- nicht wirklich viel Ahnung, oder er arbeitet
> schlampig: nicht der Standort eines Verbrechers läßt sich
> feststellen sondern lediglich der Standort des Handies.
>
> Ob sich wirklich der Standort oder vielleicht nur die
> Mobilfunkzelle feststellen läßt kann ich allerdings
> nicht beurteilen. Für eine Positionsbestimmung braucht
> es IMHO mindestens zwei Peilungen.
>
> Christian
Nein, nein nicht "der Standort des Handies", sondern maximal der
Standort der - Antenne!!
mfg belef