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  • Tom Stein

mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.2004

Re: Art. 146 GG

awg schrieb am 2. August 2007 18:59

> Tom Stein schrieb am 2. August 2007 6:22

> > Eben. Für diese Änderung wäre wohl keine Mehrheit zu Stande gekommen.
> >
> Du verstehst es nicht, es geht überhaupt nicht um die Mehrheit. Auch
> mit 100% könnte der Bundestag nicht das Grundgesetz abschaffen und
> eine neue Verfassung beschließen.
> Die ziemlich weisen Väter des Grundgesetzes haben 'dem deutschen
> Volk' diese Aufgabe im Artikel 146 gegeben, für den Zeitpunkt, wenn
> es nicht mehr in zwei Staaten und unter Besatzungsrecht lebt.

Nach meinem Kenntnisstand genügt eine 2/3-Mehrheit, um JEDEN Absatz
des Grundgesetzes zu ändern - also auch, um diesen Artikel zu ändern
oder ersatzlos zu streichen.

Falls Du anderer Meinung bist, nenne mir bitte die Stelle, an der
dies festgelegt wird. Ich beziehe mich auf Artikel 79
http://dejure.org/gesetze/GG/79.html

Tom

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