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  • Onkel Fritz

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2002

Und was dann?

Was wäre nun, wenn z.B. das Verfassungsgericht feststellt, daß schon
die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie verfassungswidrig sind?

Muß dann Merkel  mit eingezogenem wasauchimmer nach Brüssel kriechen
und demütig bekennen, daß sie aus rechtlichen Gründen leider nicht
durchziehen kann was dort abgemacht wurde?

Oder heißt es dann, daß der Bundestag das Grundgesetz nun aber
gefälligst umgehend zu ändern hat, weil eine EU-Kungelrunde
selbstverständlich weit über irgendwelchen nationalen Institutionen
und Gesetzen steht?


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