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  • SpaceCadet

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2014

Strafrechtlich relevant?

Warum ist der Artikel genau bei einem wichtigen Detail ungenau?

Einerseits heißt es:

"In den Datensätzen waren auch intime Details von Journalisten und Bundestagsabgeordneten enthalten."

Ergo: Die Daten sind nicht anonymisiert.

Andererseits:

"Ein Sprecher der zuständigen Firma hatte darauf verwiesen, dass die Weitergabe anonymisierter Daten an Dritte in den Nutzungsbedingungen erwähnt werde."

Also: Die Daten sind doch anonymisiert.

Was denn nun?

Ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, diesen Widerspruch zu klären?

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