Warum ist der Artikel genau bei einem wichtigen Detail ungenau?
Einerseits heißt es:
"In den Datensätzen waren auch intime Details von Journalisten und Bundestagsabgeordneten enthalten."
Ergo: Die Daten sind nicht anonymisiert.
Andererseits:
"Ein Sprecher der zuständigen Firma hatte darauf verwiesen, dass die Weitergabe anonymisierter Daten an Dritte in den Nutzungsbedingungen erwähnt werde."
Also: Die Daten sind doch anonymisiert.
Was denn nun?
Ist es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, diesen Widerspruch zu klären?