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5 Beiträge seit 17.10.2003

Re: Nachtrag: Rechtliche Hinweise vom RA

Wann ist denn das Patent angemeldet worden? Und geht es bei diesem
Patent überhaupt um die Kürzel von Kfz-Kennzeichen für eine
geographische Region?


> Ganz gut dran sind die, die ihre Domain schon vor Anmeldung des
> Patentes registriert haben. In diesem Fall existieren sog.
> Prioritätsältere Rechte und ihr könnt (wenn wirklich ein Konflikt mit
> dem Patent vorliegen sollte) das Patent als Verletzung Eurer Rechte
> angreifen. In diesem Fall bitte Rückmeldung (*g*, o.f.I.).
>
> i.A. Ebenius


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