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  • michelmichel

606 Beiträge seit 03.04.2001

AGB: Wertersatz für empfangene Leistungen

Hi,

also der Passus 4.2 der AGB von Qiro ist aber sehr seltsam:
(Zitat)
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen
herauszugeben. Kann der Nutzer die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss der Nutzer insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten."

Heißt das, dass ich wenn ich einen immateriellen Nutzen hatte (was
offenbar bei jedem aktiven Nutzer der Fall ist), ich den bei
wirksamem Widerruf in Form von Geld zurückzahlen muss? z.B. wenn Qiro
sagt: "Jeder Buddy-Kontakt ist 50 Euro wert". Wo sind die Juristen
hier im Forum? ;-)

Danke & Gruß
Michael

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