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  • poly303

mehr als 1000 Beiträge seit 09.04.2002

Re: AGB: Wertersatz für empfangene Leistungen

Hä???

Schon mal was von "Nichtwiderrufbaren Leistungen" gehört? Zum
Beispiel Haareschneiden. Kannst ja nicht hingehen und dir die Haare
schneiden lassen und danach vom Vertrag zurücktreten. Bei der
Mitfahrgelegenheit das Geiche. Ich lasse mich mitnehmen und wenn ich
da bin, kündige ich den Vertrag... Das geht natürlich nicht. Der
Preis wird vorher ausgehandelt und dann bezahlt.

Hmm!
poly303
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