Zu Deiner Titelzeile: Eigentlich hat der Springer-Anwalt ja schon recht.
Nein, hat er nicht. AdBlocker reparieren das defekte Produkt.
Nur seine BegrĂĽndung ist falsch ;-)
Er kann keine korrekte BegrĂĽndung liefern. Es gibt kein Grundrecht des wirtschaftlich Handelnden, anderen Werbung aufzuzwingen. Im Gegenteil gibt es Grundrechte der BĂĽrger, die auch fĂĽr Werbung gelten. Oder gelten sollten.
fr.osch