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  • fr.osch

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

Re: von wegen: Das Produkt kommt beim Kunden bereits beschädigt an

Zu Deiner Titelzeile: Eigentlich hat der Springer-Anwalt ja schon recht.

Nein, hat er nicht. AdBlocker reparieren das defekte Produkt.

Nur seine Begründung ist falsch ;-)

Er kann keine korrekte Begründung liefern. Es gibt kein Grundrecht des wirtschaftlich Handelnden, anderen Werbung aufzuzwingen. Im Gegenteil gibt es Grundrechte der Bürger, die auch für Werbung gelten. Oder gelten sollten.

fr.osch

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