Heico schrieb am 25.02.2020 16:40:
...und vermatscht, muß sie dann auch zurückgelegt werden, sonst wird sie einem ja vielleicht berechnet?
Wenn du in einem Geschäft etwas beschädigst, musst du (oder ggf. deine Haftpflichtversicherung) dafür bezahlen. Das ist hier nicht anders, als in anderen Geschäften auch. Natürlich kann sich der Betreiber des Geschäfts auch kulant zeigen und auf die Bezahlung verzichten, einen Anspruch darauf hast du aber nicht.