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  • BeneIIi

536 Beiträge seit 11.07.2018

Ports am Router?

"Was der Gesetzgeber unter "zumutbar" versteht, erläuterte er auch in der Begründung, nämlich "zum Beispiel Nutzungssperren bestimmter Ports am Router, die dazu führen würden, dass bestimmte Webseiten durch WLAN-Nutzer nicht mehr aufgerufen werden können. Dadurch könnte der Zugriff auf Webseiten, über die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden (z. B. illegale Tauschbörsen), direkt am Router gesperrt werden.""

Port 80 und 443 sperren? *grübel*

Keine Ahnung was gemeint sein soll.

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