MarkWolf schrieb am 27.07.2018 07:27:
Es ist nicht einzusehen, dass ein Infrastrukturprovider, also der WLAN Betreiber fĂĽr die Durchsetzung der Rechte Dritter, also der angeblichen Urheberrechtsinhaber, gegen einen anderen Dritten, den angeblichen Urheberrechtsverletzer, aufkommen soll.
Und vor allem, wieso soll er und nur er dafür verantwortlich sein? Warum nicht auch die Telekom etc.? Die bieten schließlich dem Betreiber den Zugang zum Internet an. Wenn dann sollten alle dafür verantwortlich sein oder eben nur der Täter. Aber nicht mal so mal so.