Irgendjemand schrieb am 26.07.2018 18:53:
Der Gesetzgeber hätte das verhindern sollen, aber er wollte nicht.
Kommentare und Gesetzesbegründungen haben durchaus bindende Wirkung für die Gerichte. Warum ausgerechnet der BGH diese ignoriert, ist unklar. Mir scheint es so, als würden persönliche Befindlichkeiten oder Vorlieben der Richter über den erklärten (!) Willen des Gesetzgebers gestellt. Für mich ein klaren Fehlurteil, und das wissentlich -schade, dass so etwas nicht strafbar ist.