und die maĂźnahmen mĂĽssen, nach gesetztestext, angemessen und zumutbar sein.
ein bisschen schlieĂźt sich volle sperrung ein 'angemessen# aus.
und 'zumutbar' ist eine volle sperrung ohne anhaltspunkt, dass diese notwendig wäre, auch nicht.
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was machen die rechteinhaber, wenn deren seiten vom zugangsanbieter komplett gesperrt werden?