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Avatar von iMil
  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

in der urteilbegründung steht "kann"

und die maßnahmen müssen, nach gesetztestext, angemessen und zumutbar sein.

ein bisschen schließt sich volle sperrung ein 'angemessen# aus.

und 'zumutbar' ist eine volle sperrung ohne anhaltspunkt, dass diese notwendig wäre, auch nicht.

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was machen die rechteinhaber, wenn deren seiten vom zugangsanbieter komplett gesperrt werden?

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