Wer nur kurz darüber nachdenkt, merkt doch, dass die Störerhaftung
keinem rechtsstaatlichen Prinzip folgt. Ă„hnlich wie bei der Haushaltsabgabe,
geht es nur darum "irgend jemanden" haftbar zu machen, weil sich der eigentliche
"Täter" nicht ermitteln lässt. Für mich ist das ganz klar Rechtsbeugung, gedeckt
von den Herren ganz oben.
Bezöge man dies auf die physische Welt, so würden die Dinge Kopf stehen.
Grundbesitzer haften fĂĽr Verbrechen auf Ihrem GrundstĂĽck, StraĂźenbetreiber
haften für Straftäter die über Ihre Straßen fahren?? Absurd !
Was lernt so ein Volljurist im Richteramt eigentlich in seinem langjährigen Studium?
Wie man immer mit dem Strom schwimmt ohne aufzufallen um dann schön Leckerli
von Onkel Heiko einzuheimsen?