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3 Beiträge seit 08.02.2011

Wenn Auslieferung nur mit Strafverfahren - warum dann ohne nach Schweden?

Wenn eine Auslieferung nur mit einem im beantragendem Land anhängigen
Strafverfahren möglich ist, wieso wird dann überhaupt über die
Auslieferung nach Schweden verhandelt? Dort ist meines Wissens keines
anhängig sondern nur ein Ermittlungsverfahren.
Ent- oder weder.
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