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  • hl351ge

mehr als 1000 Beiträge seit 20.04.2000

Landgericht

"Landgerichts-Urteil" heisst in der Juristenterminologie
etwa soviel wie "In China ist ein Sack Reis umgefallen".

Da gibt es noch etliche Wege der Berufung oder Revision,
solange bis dem Kläger das Geld ausgeht.

-hl


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