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  • flowerp

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2000

Gesetzeskonform?

Wie sieht das denn mit der Gesetzeslage aus?

Wenn die nicht in der Lage sind, auf Polizeianfrage
(mit richterlichem Beschluss) notwendige Verbindungsdaten
zu fuer eine Strafverfolgung liefern ...

...dann frage ich mich doch, ob sie die gesetzlichen
Voraussetzungen erfuellen, um als Zugangsprovider auftreten
zu duerfen.

(als Anonymisierungsdienst stellen sie einen Zugang zum
World Wide Web her, insofern duerften sie als Provider zu
werten sein).

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