Bin zwar kein Jurist, aber bei der Diskussion hilft es sicherlich mal
die beiden Komponenten zu differenzieren:
* Kaufvertrag: Zwischen Anbieter und Käufer. Und da sehe ich
überhaupt kein Problem. Vertrag geschlossen, Klauseln klar angegeben,
Ware geliefert, nicht bezahlt. Üblicherweise verliert man (wie auch
hier tatsächlich) einen Rechtstreit, wenn man im angegebenen Beispiel
derjenige ist, der nicht zahlt.
* Wettbewerbsrecht: Ob hier die Angabe "zzgl. MwSt" möglich ist oder
nicht wird der Verkäufer merken, und zwar nicht vom Kunden, sondern
von Mitbewerbern etc.
Das Urteil finde ich gar nicht sooo überraschend.
Ciao,
  Alex
die beiden Komponenten zu differenzieren:
* Kaufvertrag: Zwischen Anbieter und Käufer. Und da sehe ich
überhaupt kein Problem. Vertrag geschlossen, Klauseln klar angegeben,
Ware geliefert, nicht bezahlt. Üblicherweise verliert man (wie auch
hier tatsächlich) einen Rechtstreit, wenn man im angegebenen Beispiel
derjenige ist, der nicht zahlt.
* Wettbewerbsrecht: Ob hier die Angabe "zzgl. MwSt" möglich ist oder
nicht wird der Verkäufer merken, und zwar nicht vom Kunden, sondern
von Mitbewerbern etc.
Das Urteil finde ich gar nicht sooo überraschend.
Ciao,
  Alex