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  • WurstMitSenf

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2001

Halb so wild...

...denn dort ist nichts sensationelles passiert. Dass die GPL wirksam
ist, hat z.B. das LG München und ihm folgend daS OLG München
seitvielen Jahren schon entschieden. Für die LGPL kann nichts anderes
gelten, denn die Mechanismen, um die es hier geht, sind in beiden
Lizenzen dieselben. Übrigens bedeutet dies nicht, dass die GPL/LGPL
insgesamt wirksam sind, sie enthalten beide Klauseln, z.B. zum
Haftungsausschluss, bei denen es deutschen Gerichten die Fußnägel
hochklappt.

Der Fall ist deshalb besonders, weil hier ausnahmsweise mal der
Urheber klar ist. Es kann nämlich nur der Urheber Schadensersatz
verlangen. Üblicherweise ist es aber so, dass OSS als
Gemeinschaftsprojekt vieler entsteht, und dadurch eine
Urhebergemeinschaft entsteht. Ein Mitglied der Gemeinschaft kann aber
alleine nur Unterlassen verlangen, keinen Schadensersatz. Dazu müsste
er erst einmal alle Autoren finden, was besonders dann schwer ist,
wenn man von diesen nur Pseudonyme kennt oder nicht mehr
funktionierende E-Mailadressen hat.

Daher mag vielleicht jetzt öfters abgemahnt werden und
Unterlassensansprüche geltend gemacht werden. Außer einem Ersatz der
Anwaltskosten (der ein eigener Anspruch des Unterlassungsgläubigers
ist) dürfte es aber in vielen Fällen nicht darüber hinaus zu
Schadensersatzzahlungen kommen, eben weil dann alle Autoren gemeinsam
handeln müssten.

Die Verteidigung des Sacrum Imperium Romanum Nationis Germanicae, das
ist das Ganze also wirklich nicht, hier wird offensichtlich mehr um
Mandate gebettelt. Deshalb nichts als bloße Eigenwerbung des Herrn
Bahr, der ja auch sonst gerne durch ungenierte Selbstdarstellung
gepaart mit forschem Auftreten auffällt.

WmS
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