Ansicht umschalten
Avatar von Experte_fuer_ZDF-Terrorismus
  • Experte_fuer_ZDF-Terrorismus, Hjalmar Bevensen

mehr als 1000 Beiträge seit 06.10.2011

Als finanzielle Schädigung titulierbar?

Kann ich es als "juristisch relevanten finanziellen Schaden" (mit Schadensersatzanspruch) titulieren, wenn der Nutzer von Webseiten es verhindert, dass unverlangte Informationen mit Aufruf der Website untergeschoben werden - bzw. nicht (wie gewünscht) zur Kenntnis genommen werden?
(Gibt es eine Pflicht zur vollständigen Kenntnisnahme des Inhalts, wenn ein Informationsangebot angenommen wird?)
Kann ich die Hersteller und Verteiler von entsprechendem Schutzwerkzeug dagegen dafür verklagen, dass sie es obigem Verweigerer zur Verfügung stellen?

Ist der Verkäufer von Ohrstöpseln auf einem Markt voller lauter Jahrmarktschreier eigentlich zu belangen?

Und ist der Verbreiter von unverlangter schädigender Ware haftbar für die Folgen seines Handelns bzw. seiner Fahrlässigkeit, unabhängig davon, ob er das selbst und mit Absicht plaziert hat, oder ist er es nicht - und warum dann nicht?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten