Ansicht umschalten
Avatar von phino
  • phino

mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2000

Selbst die c´t wirft die Rechtsgrundlagen durcheinander

Eigentlich sollte es die c`t ja besser wissen, sie haben ja eine
eigene Rechtsabteilung.

Um es einfach mal festzuhalten, alle die einen Internetzugang biete
werden unter dem TKG abgehandelt.
Unter das TDDSG fallen alle die Anbieter "im" Netz wie Foren, eBay
etc.

Die Begriffsbestimmungen, wer was ist, stehen ganz eindeutig in dem
Gesetz selber.

Dazu benötigt man nicht unbedingt eine juristische Vorbildung.

Ich finde es immer wieder erschreckend, wie hier über derartige
Themen diskutiert wird, ohne das die Leute erst mal in die
Gesetzestexte schauen.

Phino
Bewerten
- +
Ansicht umschalten