Der geschätzte Herr Verkehrsminister dürfte seine arme Seele bereits vor längerer Zeit an Apple verloren haben, aber zumindest rechtlich ist die Sache doch ziemlich eindeutig:
Zumindest solange Apple nicht endlich die Freisprecheinrichtung erfindet, lenkt ein Smartdingsbums-Telefon und sämtlches periphäres Gedöns in unzulässiger Weise vom Straßenverkehr ab - Laserdrucker o.äh. darf man hinter dem Steuer ja auch nicht benutzen.
Ich habe zwar meinerseits nicht nachgesehen, wie die unstatthafte Benutzung bislang sanktioniert wird, schlage hier aber einen 72-monatigen Entzug der Fahrerlaubnis vor. P.S.: 'NAFTA/ Can-EU Trade Agreement' null, StVO 1.