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  • PremKavi

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2006

Ich begrüße diesen Prozess

Dem Kläger geht es gewiss nicht darum, das Internet oder auch nur
Google oder Youporn zu sperren. Der Kläger will aufzeigen, dass
einerseits die in Deutschland vorgeschriebene Altersverifikation mit
PostIdent wettbewerbsverzerrend und angesichts der millionenfach im
Web verbreiteten jugendgefährdenden Inhalte auch ziemlich nutzlos
ist, wenn es wirklich um Jugendschutz ginge.

Und das andererseits die analoge Anwendung des § 1004 BGB in
Verbindung mit 

TMG § 7 (2) Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung
von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle
der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10
unberührt.

dazu führt, dass wir uns über kurz oder lang chinesische Verhältnisse
einhandeln. Denn damit kann sogar eine strafrechtliche Mithaftung der
Zugangsanbieter für beliebige Inhalte des Webs und des Usenets
konstruiert werden.

Ich wünsche ihm Erfolg, weil dann der Gesetzgeber endlich mal handeln
müßte. Auf 
http://www.usenet-support.de/Usenet-Gesetze.html 
geht es auch um diese Thematik. Das Telemediengesetz ist ein
weltfremder Schwachsinn, den sich nur Parlamentarier ausdenken
konnten, die im wesentlichen das Internet zum Besuch von
P...webseiten benutzen. Was können die Richter dafür, dass die
Gesetze aus Berlin immer mehr die geistigen Verfallserscheinungen
unserer Demokratie spiegeln?
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