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  • BruthaOmVorbis

mehr als 1000 Beiträge seit 14.05.2014

Jetzt geht’s aber los!

„dass die Schutzvorkehrungen des Angebots "BILDsmart" urheberrechtlich geschützt und es deshalb auch rechtswidrig sei, Umgehungs-Filterbefehle … zu verbreiten“.
Es ist also illegal, Medien, für deren Nutzung Entgelte zu erstatten sind, nicht zu nutzen! Denn: die Nutzung der Schutzvorkehrungen wird da zur Begründung genannt, nicht die der (behaupteten) Inhalte. Und deren nicht-nutzung ist, nach dieser Darstellung, verboten!

Ich glaub’, dann muß ich am Montag gleich nicht mehr aufstehen. Bei all den Nutzungs- und Vergütungszwängen, die da auf uns zukommen, lohnt doch bestenfalls noch, jemanden wie Gates oder, vmtl. vlei besser, Walt Disney zu beerben.

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