Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

156 Beiträge seit 22.04.2013

Re: Sind das Annahmen oder Fakten?

Die Richter sind meiner Ansicht nach über den Punkt "Computerspiele
sind was für Kinder" nicht hinausgekommen.

Dracocephalus schrieb am 6. Januar 2014 12:35

> 3. Kinder können somit leicht Geld ausgeben

> Ähm...nein, eher nicht. Bei einem F2P kann man zwar auch reales Geld
> ausgeben, aber das muss man erst mal haben. Solche Deals laufen
> entweder über ein Girokonto oder über ein Bezahlsystem im Netz, in
> der Regel PayPal oder Kollegen. Bei diesen muss auch immer ein Konto
> oder eine Kreditkarte im Hintergrund liegen. Es ist also Kindern auf
> diese Weise gar nicht möglich,"einfach so" Geld auszugeben. Dazu
> müssen die Eltern das schon möglich machen (und sind dann in der
> Pflicht). Es gibt zwar auch Bezahlsysteme, bei denen man per Bargeld
> im Geschäft Codes kaufen kann, die man dann verwendet, aber ob das
> bei RoM oder anderen F2Ps nun so weit verbreitet ist, kann ich mir
> nicht vorstellen.

So ganz stimmt das eben nicht. Beispielsweise Paysafe Karten oder
Zahlung per SMS sind zwei weitverbreitete Zahlungsoptionen und diese
werden auch von RoM unterstützt. Prinzipiell ist daran auch nichts
verkehrt, aber Kinder können damit eben doch "so einfach" ihr Geld
ausgeben. Gerade bei SMS ist es besonders einfach. Mobiltelefon hat
heute fast jeder, und auch ohne Vertrag (also per Aufladeguthaben)
stellt es für Kinder keinerlei Hindernis dar. Im Discounter um die
Ecke 30€ fürs Handy kaufen können die allemal. Und wem Paysafe noch
zu "kompliziert" ist, der kann auch für viele F2P-P2W-Titel (oder
Beispielsweise auch direkt für Steam) Guthabenkarten im Laden kaufen.
Gamestop ist ein guter Anlaufpunkt.
Sein Taschengeld an irgend ein Spiel zu verbraten, ist also ein
leichtes. Auch für 12jährige. In diesem Punkt geben ich den Richtern
absolut Recht.

Ob sich RoM so klar an Kinder richtet wie diese meinen, halte ich
aber für fragwürdig.
Ich habe den Eindruck, es ist wie bei den Mangas/Animes. Das wird
auch immer als Kinderkram abgetan, bietet dabei aber da gleiche
Spektrum wie Realfilme oder Romane. Das dringt aber irgendwie nicht
zu solchen Leuten durch.

(Tolles Beispiel: "Die letzten Glühwürmchen", platziert sich noch vor
solch gefeierten Titeln wie "Der Hobbit", "Kill Bill Vol.1", "Vom
Winde verweht", "Für eine Handvoll Dollar" oder "Fluch der Karibik"
in den besten Filmen aller Zeiten und ist für Kinder absolut
ungeeignet, nicht wegen Gewalt, Sex, Drogen oder vulgärer Sprache,
sondern weil er zum Teil selbst für Erwachsene zu emotional
aufwühlend ist.)

> Was wäre also, wenn der Durchschnittsspieler bei RoM nun 21 ist, kein
> Problem hat, sich duzen zu lassen und kein Bezahlsystem angeboten
> wird, dass unter 18 ohne Aufsichtspflicht der Eltern genutzt werden
> kann? Dann macht das *POOF* und das Urteil ist gegenstandslos.

> ODER ABER: Es reicht aus, das ein geringer Teil der Kunden Kinder
> sind, dass ein freundlicher Duz-Ton verwendet wird und es ist egal,
> ob die Eltern den Ausgaben zugestimmt haben. Nur...dann kann man so
> ziemlich 90% aller Läden dichtmachen, sowohl im Netz als auch im RL.

> D.

Läden dichtmachen muss deswegen keiner, nur die Werbung anders
formulieren.


Bewerten
- +
Ansicht umschalten