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  1. + Free Mind -63 Katastrophales Urteil (54)
  2. + Manfred_Mueller   "Der Nutzervertrag wird beim Eintritt des Todes beendet." (10)
  3. + Hasemann 50 Ausgerechnet Facebook beruft sich auf Datenschutz und Fernmeldegeheimnis (3)
  4. + nux-nuxer -6 Nur für Mädchen? (6)
  5. + jsm36 56 Wäre es das Konto eines "Gefährders" oder eines "Verdächtigen"... (3)
  6. + Diamantiker -40 BGH-Entscheidung = Grundsatzurteil (11)
  7. + yettie 10 Richtig so, bestimmte Kommunikation kann man ja ggf. im Erbe ausschließen (2)
  8. + gingerws -63 OMG ist das krank ... (61)
  9. + marasek 20 Richtig und zugleich gruselig (6)
  10. + neanderix 82 Dergedenkzustand wurde [..] durch einen nutzer veranlasst, den die Eltern (..) (32)
  11. + /mecki78 50 Ich bin da voll beim Gericht (8)
  12. + _xyz 47 Ich verstehe das Problem bzw. FB nicht. (22)
  13. + Pickwick81 71 Die Eltern besitzen die Zugangsdaten der Verstorbenen[...] (33)
  14. + nonexistent 85 "... aus Datenschutzgründen, den Namen mitzuteilen ..." (26)
  15. + Alita 75 Ich finde das Urteil in Ordnung (18)
  16. + Bsoidonüm 60 Find ich richtig. (kwt) (19)
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