Hallo? Tarnbegriffe sind keine Verschlüsselung.
Das geht allerhöchstens als Verschleierung durch.
Nach dem Artikel geht es in dem Urteil nicht um
verschlüsselte eMails, sondern um nicht abgeschickte
Entwürfe, in denen möglicherweise Tarnbegriffe stehen.
Äpfel? Birnen? Obstkompott?
ciao,
  Roland
Das geht allerhöchstens als Verschleierung durch.
Nach dem Artikel geht es in dem Urteil nicht um
verschlüsselte eMails, sondern um nicht abgeschickte
Entwürfe, in denen möglicherweise Tarnbegriffe stehen.
Äpfel? Birnen? Obstkompott?
ciao,
  Roland