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  • Alvar Freude

mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2000

Im Urteil steht *nichts* von verschlüsselten E-Mails

In der Entscheidung vom BGH steht *nichts* von verschlüsselten
E-Mails. Es heißt nur, dass die E-Mails im Entwurfsordner abgelegt
wurden und offensichtlich Tarnwörter verwendet wurden.

Ciao
  Alvar
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