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  • Sibylle

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2003

Re: Indiz wofür?

> > Aus der Verschlüsselung von Emails lässt sich aber meiner Meinung
> > nach kein hinreichender Tatverdacht auf eine Straftat begründen. Das
> > ist lediglich ein Indiz.

> Ein Indiz wofür? Auf strafwürdigen Inhalt? Gilt das auch für
> Briefumschläge? Wenn der zugeklebt ist, dann muß da ja was
> Strafwürdiges drinsein? Wenn ich abends den Vorhang zumache, dann
> finden da illegale Aktivitäten statt? Wenn ich im Kino ins Ohr des
> Begleiters flüstere, dann ist das ne Verabredung zu Mord und
> Totschlag?

> Es kann doch kein Indiz sein, wenn ich meine Privatsphäre durch
> legale, legitime und angemessene Maßnahmen schütze!!!

> Indizien sind irgendwie anders...
Ein Indiz für eine Straftat kann die Verschlüsselung von Emails
natürlich nur gesehen werden, wenn andere Indizien hinzukommen.

Ich gebe dir völlig recht, dass Verschlüsselung alleine auf gar
keinen Fall einen Verdacht auf eine Straftat begründet.


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