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Avatar von Joe_D
  • Joe_D

mehr als 1000 Beiträge seit 27.06.2000

Ich bin nicht betroffen, deswegen schreibe ich Scheisse ...

... könnte man hier die allermeisten Beiträge zusammenfassen, z.B.:

"Wer an der Börse zockt, braucht eben Spielgeld"
"Der Einsatz kann auch komplett verloren gehen"
"Auf dem Aktienmarkt geht es auch mal nach unten"

usw. usf.

Ok, ja das obige stimmt. Wenn ich investiere, kann das Investment
auch verloren gehen, bei Pleite des Unternehmens.

Aber T-Online ist IMHO nicht pleite gegangen. Der Vorgang heisst
"Squeeze Out" und hat nicht direkt etwas mit Investment und Risiko zu
tun. Ist sogar gesetzlich geregelt, in §327a-§327f AktG.

Es ging also um eine akzeptable Abfindungszahlung. Die ist sogar
gesetzlich geregelt (§327b AktG): "Der Hauptaktionär legt die Höhe
der Barabfindung fest; sie muss die Verhältnisse der Gesellschaft im
Zeitpunkt der Beschlussfassung ihrer Hauptversammlung
berĂĽcksichtigen".

Der Hauptaktionär hat aber gar keine Veranlassung, anderen eine
angemessene Barabfindung zukommen zu lassen. Den Zeitpunkt der
Beschlussfassung kann man so in ein Geschäftsjahr legen, in dem es
viele aussergewöhnliche Belastungen gab, oder man rechnet sich arm.
Moralisch bedenklich, ABER...

... ist uns doch EGAL - WIR SIND JA NICHT BETROFFEN ;) ;) ;)

Ciao

  Joe_D
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