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  • Boandlgramer

mehr als 1000 Beiträge seit 11.04.2016

Pyrrhussieg...

Schön, dass sie die Störerhaftung negierten - dafür haben sie aber die Kategorie "Blocken bis zum Abschalten" eingeführt, damit die Inhaber der Verwertungsrechte ihr Eigentum schützen können.

Wann ist denn deren Eigentum geschützt? Reichen Passwortschutz, Portalseiten, Sperren von Webseiten? Müssen Ports gesperrt sein, damit die Eigentümerrechte gewahrt sind, und wenn ja - welche? Was muss geblockt/installiert/konfiguriert werden, damit ein rechtlich nicht zu beanstandender Schutz der Eigentümerrechte besteht und der Betreiber des WLAN rechtssicher seinen Dienst anbieten kann?

Die Richter haben so getan, als wäre das Unterbinden kriminellen Treibens nur eine Frage der einen, richtigen Administration - und haben diese Verantwortung bei den Betreibern der WLANs abgeladen.

Der nächste Schritt ist vorhersehbar: 1. Betreiber kostenlos abmahnen und darauf lauern, dass ein vergleichbarer Verstoß nochmal passiert oder ein vermeintlich essentieller Schutzmechanismus nicht implementiert ist und dann 2. mit der vollen Wucht des fabulierten Schadensersatzes zuschlagen. Denn das BGH-Urteil spricht ja dem Eigentümer einen wirksamen Schutz zu...

Die Situation ist genauso lächerlich besch*ssen wie vorher auch... Sie kriegen nicht ein einziges Gesetz hin, dass einfach nur tut, was es soll.

Es sei denn, der Sinn von Gesetzen besteht nur darin, die zu quälen, die sich nicht davon freikaufen können. Dann allerdings wäre jedes Gesetz der letzten 20 Jahre ein Volltreffer!

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