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  1.   TheOmniscient   Irrtum für Käufer ersichtlich?
  2.   JH-Online   Die Überschrift der Meldung ist irreführend
  3.   unbekannter Benutzer   Und warum soll ich als Käufer dann "ware abnehmen müssen", bei eBay ?
  4.   KeinWiderspruch   Kann nicht stimmen
  5. + Bazz   Die Preise im Internet seien mit einer Schaufenster-Auslage vergleichbar... (2)
  6.   unbekannter Benutzer   Überschriften sind zu pauschal
  7. + unbekannter Benutzer   Warum musste dann der Ebay-Verkäufer das Auto für 1 Euro verkaufen? (13)
  8. + carsten424   Die Frage ist halt wann der KV geschlossen wird (14)
  9. + H005   Was ist denn daran neues? (3)
  10. + Ritter78   Freibrief?.. Abzocke?.. Betrug? (3)
  11. + d-fault   100% ACK (1)
  12. + beutler   UWG (2)
  13. + der Ente   Preisangabenverordnung (PAngV) (12)
  14. + unbekannter Benutzer   Das heißt, wenn Ware teurer als im Internet geliefert wird. Annahme verweigern. (12)
  15. + unbekannter Benutzer   Müssen jetzt diese Urteile rückgängig gemacht werden? (22)
  16. + lwdragon   Wie sieht es den umgekehrt aus, wenn Willenserklärung mit Versand erfolgt? (4)
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