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  • RudiRadlos

mehr als 1000 Beiträge seit 30.07.2001

Konkursverschleppung ist ein Straftatbestand

- muß auf Grund der Veröffentlichung vom Staatsanwalt verfolgt werden

- berechtigt alle Lieferanten zu Schadenersatz gegenüber
Geschäftsleitung
  und Gesellschaftern (da ist dann nix mehr mit "beschränkter
Haftung")

...das wird lustig 
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