> Die Kameras auf den Armaturenbrettern von Autos halte er für unzulässig,
> weil andere Autofahrer und Passanten aufgenommen würden, ohne es zu wissen.
Natürlich ist das zulässig, die Personen nennt man dann "Beiwerk".
Man nimmt nicht primär bestimmte Personen auf, sondern die Straße /
Umgebung.
> weil andere Autofahrer und Passanten aufgenommen würden, ohne es zu wissen.
Natürlich ist das zulässig, die Personen nennt man dann "Beiwerk".
Man nimmt nicht primär bestimmte Personen auf, sondern die Straße /
Umgebung.