deafdumbblind schrieb am 9. Februar 2015 09:18
> FelixKeyway schrieb am 9. Februar 2015 09:10
>
> > Den öffentlichen Raum darfst du glaube ich generell nicht mit der
> > Kamera filmen.
>
> Das ist in dieser Pauschalität definitiv falsch.
Doch. Ist richtig. Privat darf man das nicht. Auch die Polizei darf
nicht anlaßlos und ohne Genehmigung permanent überwachen. Meist ist
eine permanente Aufzeichung öffentlicher Plätze nur mit befristeter
Ausnahmegenehmigung von hoheitlicher Stelle möglich.
> FelixKeyway schrieb am 9. Februar 2015 09:10
>
> > Den öffentlichen Raum darfst du glaube ich generell nicht mit der
> > Kamera filmen.
>
> Das ist in dieser Pauschalität definitiv falsch.
Doch. Ist richtig. Privat darf man das nicht. Auch die Polizei darf
nicht anlaßlos und ohne Genehmigung permanent überwachen. Meist ist
eine permanente Aufzeichung öffentlicher Plätze nur mit befristeter
Ausnahmegenehmigung von hoheitlicher Stelle möglich.