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  • meckerpott

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Re: Panoramafreiheit?

berufskonsument schrieb am 10. Februar 2015 11:11

> [...] Dashcams [...]
> [...] Die Dinger laufen ja nicht permanent fest installiert [...]

So wie ich die zuletzt diskutierten Urteile gelesen habe, gilt der
durchgehende Betrieb während der Fahrt rechtlich als "permanent". 
Irgendwo wurde sogar explizit benannt, dass es weitgehend
unproblematisch ist, wenn die Kamera anlassbezogen aktiviert wird bei
Gefährdung, oder ggf. beim Durchfahren bekannter Unfallschwerpunkte
wie Autobahnauffahrten.

Nach der Differenzierung wären auch z.B. >60 Sekunden Stadtverkehr
schon permanente, nicht anlassbezogene und fest im Fahrzeug
installierte Kameraüberwachung.
Solange ein Mitfahrer eine Kamera in der Hand hält, darf er filmen
was er will und so lange er will (aber natürlich nicht ohne weiteres
veröffentlichen).

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