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  • rmatze

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Re: Ist mir zu einfach

Gerald Boukes schrieb am 9. Februar 2015 16:10

> Ich möchte mich nicht auf diese zwei einfachen Aussagen festlegen.
> Eine Kamera ist weder abschreckend noch anziehend.
> Meist ist sie einfach wirkungslos oder verboten angebracht.
> Tatsächlich kann darf man ja nur sein Eigentum überwachen, aber wenn
> man nicht sofort einschreiten kann...
Das ist eben das grosse Problem. Aber der potentielle Taeter muss
damit rechnen gesehen zu werden -und er weiss ja nicht, ob nicht doch
jmd live zusieht (zB per Bewegungsmelder alarmiert) und wie weit
derjenige weg ist.
> 
> Die Lichtverhältnisse sind in der Regel zu schlecht um viel zu
> erkennen.
Da muss ich einhaken: Ich habe mir spasseshalber mal eine Kamera der
150EUR-Klasse mit "Nachtsicht" gekauft und bisschen damit
experimentiert. Was da selbst auf 20m selbst bei Dunkelheit in der
Stadt noch fuer eine Bildqualitaet rauskam, hat mich schon sehr
positiv ueberrascht. Und zur Differenzierung "Katze oder Person"
reichen auch ganz schlechte Bilder. Damit sind wir wieder beim obigen
Argument.
> Ist die Kamera zu hoch angebracht, kann man niemanden identifizieren.
> (besonders bei Vermummung)
Eben das grosse Manko. Zur Aufklaerung reichen bei vermummten Taetern
selbst 5MP-Bilder aus 5m Entfernung nicht mehr. Es geht nur darum,
entdeckt werden zu koennen.
> Ist die Kamera zu niedrig angebracht, wird sie mitgenommen oder
> sabotiert.
Zoneminder kann die Bilder sogar auf einem Remote-Server speichern
und bei Ausfall der Kamera Alarm schlagen. Letztendes ist das
Sabotieren der Kamera genauso auffaellig wie an der Haustuer klingeln
und rufen "Ich breche jetzt hier ein"

> Ist die Kamera versteckt angebracht, ist sie in der Regel verboten.
Wie sieht denn da die Rechtslage bei rein privater Ueberwachung (nur
eigenes Grundstueck im Blickfeld aus? Und was bedeutet versteckt?
Unterm Vordach und nur von einer Seite aus zu sehen? Bei Nacht nicht
zu erkennen, bei Tag schon?

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