Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 9. Februar 2015 12:39
> Nein, das geht noch sehr viel weiter.
> Das durchaus für gewöhlich abgeschlossene Treppenhaus oder den Keller
> eines Mietshauses zB darfst du auch mit Schildern nicht andauernd
> überwachen. Solche Bereiche sind ein striktes Tabu.
> Nicht mal dann, wenn du von ausnahmslos sämtlichen Hausbewohnern eine
> schriftliche Einverständniserklärung hättest.
> (Eine solche wäre rechtlich völlig ohne Belang, ja vielmehr wäre
> sogar das Begehren danach selbst schon ein rechtswidriger Akt.)
Auf welches Gesetz und welche Paragraphen beziehst Du dich denn da?
> Nein, das geht noch sehr viel weiter.
> Das durchaus für gewöhlich abgeschlossene Treppenhaus oder den Keller
> eines Mietshauses zB darfst du auch mit Schildern nicht andauernd
> überwachen. Solche Bereiche sind ein striktes Tabu.
> Nicht mal dann, wenn du von ausnahmslos sämtlichen Hausbewohnern eine
> schriftliche Einverständniserklärung hättest.
> (Eine solche wäre rechtlich völlig ohne Belang, ja vielmehr wäre
> sogar das Begehren danach selbst schon ein rechtswidriger Akt.)
Auf welches Gesetz und welche Paragraphen beziehst Du dich denn da?