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  • haschmich

mehr als 1000 Beiträge seit 08.12.2000

Unzulässige Vermischung

Der Artikel vermischt auf unzulässige Weise verschiedene
Fallkonstellationen, um eine künstliche Zuspitzung erreichen.

Kameras, die Privatgelände aufnehmen sind absolut erlaubt und da ist
auch kein Schild oder sonstwas nötig. Meinen Vorgarten, wie er im
Artikel genannt ist, kann ich mit vollem Recht aufnehmen. Aber nicht
die Strasse davor, ist ja klar. Was ich nicht darf, ist die
technische Dauerbeobachtung öffentlichen Raums. Dieses Recht behalten
sich alle möglichen Staatsorgane vor und nutzen es ausgiebig.

Irgendwann wird man Kameras gar nicht mehr sehen, weil sie viel zu
klein und unauffällig sind. Das Problem, wenn dadurch eines entsteht,
wird nicht mit Datenschutz zu lösen sein.

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