Ansicht umschalten
Avatar von General Probe
  • General Probe

mehr als 1000 Beiträge seit 20.06.2008

mal rein theoretisch

Wo steht eigentlich im Gesetz, daß der deutsche Zoll das nicht darf?
Könnte jemand bitte eine Quelle angeben!

Vor Schengen gab es Zollgrenzbezirke. Diese gibt es nicht mehr. Der
Zoll darf verdachtsunabhängig im ganzen Land kon"troll"ieren.

Also dürfte ich auf dem Wege in eine Nachbarstadt vom Zoll
kontrolliert werden. Sämtliche Datenträger und der Schleppi wären
fällig. Folglich sollte ich keine Pornographie mit minderjährigem
Hintergrund und mp3 mehr in DE gefahrlos transportieren können.

Ob er das Zeugs an Privatfirmen weitergeben darf ist auch noch die
Frage. Es muß ja schließlich begutachtet werden.

Warum also die Aufregung? Bei dem Amis ist man doch noch gut dran.
Oder habe ich was falsch verstanden?

Meint ihr, die wären da auch selbst drauf gekommen?

ct
-- 
Terroristen schaffen Arbeitsplätze.
Bewerten
- +
Ansicht umschalten