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623 Beiträge seit 07.03.2001

Vita

Ich frage mich ob eine Verurteilung wegen "Bestechung im
geschäftlichen Verkehr" nun in der Vita eher verschwiegen, oder
besonders hervorgehoben werden sollte. Für gehobene Positionen mag es
ja vorteilhaft sein einschlägige Erfahrungen vorweisen zu können....

Vielleicht können die Berater der Bundesagentur für Arbeit dazu etwas
sagen? Kann ja sein, dass einer hier im Forum mitliest (nach der
Dienstzeit natürlich).
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