Es ist mir nicht ganz klar, was die Familienministerin zu einer
Änderung des TMG bewegt. Schließlich besteht die Sperrmöglichkeit
nach geltendem Recht bereits über § 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.
3, 4 RStV. Andere Rechtsgrundlagen für Sperrungen einzuführen läge
auch gar nicht in der Kompetenz des Bundes, denn die inhaltlichen
Anforderungen an Telemedien können nur über Landesrecht geregelt
werden. Insofern erscheint mir die geplante Gesetzesinitiative als
reiner Aktivismus. Oder erkennt eventuell jemand darin einen
bestimmten Sinn?
Änderung des TMG bewegt. Schließlich besteht die Sperrmöglichkeit
nach geltendem Recht bereits über § 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs.
3, 4 RStV. Andere Rechtsgrundlagen für Sperrungen einzuführen läge
auch gar nicht in der Kompetenz des Bundes, denn die inhaltlichen
Anforderungen an Telemedien können nur über Landesrecht geregelt
werden. Insofern erscheint mir die geplante Gesetzesinitiative als
reiner Aktivismus. Oder erkennt eventuell jemand darin einen
bestimmten Sinn?