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  • jms

mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.2000

Strafbar? Nö...

"Laut Telekommunikationsgesetz (TKG) muss der Teilnehmer auch
Mitbenutzer des Mobiltelefons von seiner Einwilligung in die
Weitergabe von Standortdaten unterrichten."

Meine frau weiss ja gar nichts von dem handy, das im auto liegt. Also
hat das auch nichts mit TKG zu tun. Das ist nichts anderes als ein
peilsender.

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