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  • KolbHans

mehr als 1000 Beiträge seit 08.03.2001

"Eingriff in Grundrechte"

Ja das ist ein Eingriff in Grundrechte.
Aber auch beispielsweise eine Festnahme oder Untersuchungshaft ist ein (noch viel tiefer gehender) Eingriff in Grundrechte. Da wird wohl auch niemand ernsthaft bezweifeln, dass das ein notwendiges Übel ist.
Das gehört zum Wesen der Exekutive, dass sie die Grundrechte einzelner vorrübergehend einschränkt, um die der Gemeinschaft zu schützen.

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