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Re: Seltenes Exemplar

Christian Stieber schrieb am 8. Juli 2005 12:13

> Wenn DU kündigst gibt's keine Abfindung (und bei befristeten
> Verträgen auch nicht das Gehalt der Restlaufzeit).

> Außer natürlich es steht was anderes im Vertrag --- aber es
> wäre schon ein etwas "seltsamer" Vertrag wenn man im Falle
> der eigenen Kündigung dann auch noch Geld bekommt. So 'nen
> Vertrag würde ich natürlich sofort unterschreiben, fast
> unabhängig davon was sonst noch drinsteht :-)


Das wird dann nat. auch anders definiert, siehe Ron Sommer Telekom.

Der geht zwar, aber freiwillig ohne hartem Rausschmiss und dafür
gibts Pinke.

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