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Avatar von baba_n
  • baba_n

147 Beiträge seit 05.03.2002

Bitte nicht steinigen!!

Mit 12 habe ich zum ersten Mal meine Freundin aus der VI b geküsst.
Wenn ich mich noch richtig erinnern kann, hab sie sogar unsittig
berührt.

Bin ich ein Kinderschänder? 
Kann ich verhaftet werden oder nach 30Jahre ist es verjährt?
Dass ich damals nicht wusste dass ich eine Strafftat begann, gilt es
als mildernden Umständen?

Ich bin seit dem untröstlich. 

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