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  • Alex Kloss

mehr als 1000 Beiträge seit 22.07.2004

Wehret den Anfängen

Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG: "eine Zensur findet nicht statt". Ein
Grundrecht mehr, das mit Sicherheit bald schon auf der Abschußliste
in Berlin steht, direkt neben der informationellen Selbstbestimmung
und dem Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, Versammlungs-
und Redefreiheit.

Wehret den Anfängen. Solange nicht ein Richter in einem öffentlichen
Verfahren im Namen des Volkes entschieden hat, dass eine strafbare
Kinderpornographie iSd § 184b StGB vorliegt, kann eine solche
Sperrung nur die Willkührhandlung eines diktatorischen Staates sein.

Wenn es bei uns so weit kommen sollte, ist die verfassungsmäßige
Ordnung, wie sie das Grundgesetz vorsieht, abgeschafft. Liebe Damen
und Herren in Berlin: Laßt es bitte nicht so weit kommen. Hört auf,
das ohnehin schon überarbeitete Bundesverfassungsgericht mit Euren
legislativen Blähungen zu belasten und kümmert Euch lieber um
Kinderarmut als um -pornographie.

Gruß, Alex
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