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mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2014

Leider hat das High Court das EUGH Urteil noch nicht einmal verstanden.

"Es werde vor allem nicht deutlich, wie der Zugang nur dann möglich sein solle, wenn klar definierte schwere Straftaten abgewehrt und aufgeklärt werden sollen."

Alleine die DatenERHEBUNG und SPEICHERUNG muß laut EuGH schon auf schwere Straftaten beschränkt sein.

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